Restschuldversicherung
Kurzbeschrieb
Die Restschuldversicherung* wird für Endkunden als optionale Zusatzleistung angeboten. Sie deckt deren gebundene, wiederkehrende Ausgaben zu denen sie sich im Rahmen des Finanzierungsvertrags verpflichtet haben. Die Leasing-Raten werden übernommen, solange Kunden als Folge von Unfall, Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit von einem verminderten Einkommen betroffen sind. Die Zahlungs-verpflichtung wird nach Ablauf einer Wartefrist (i.d.R. drei Monate) bis zum Ende der Einkommenseinbusse übernommen
Mehrwert für unsere Partner
- Erweiterung der Wertschöpfungskette
- Customer Retention
- Umsatz
- Absicherung gegen Debitorenausstände und Kosten der Mahn- und Betreibungsprozesse